Unterrichtsvertrag zwischen der
Acoustic Guitar Academy Name
Alter Markt 13_________ _______________________ Straße / Hausnummer
42897 Remscheid_________ ___________________ PLZ / Ort
0160 94 93 0853_________________ ____________ Telefon
und der Schülerin / dem Schüler
_______________________________________________________ Name
_______________________________________________________ Straße / Hausnummer
_______________________________________________________ PLZ / Ort
_______________________________________________________Telefon/ e-mail
gesetzlich vertreten (im eigenen Namen als Gesamtschuldner/in neben dem Schüler / der Schülerin) durch _______________________________________________________ Name _______________________________________________________ Straße / Hausnummer _______________________________________________________ PLZ / Ort _______________________________________________________ Telefon
1. Die Lehrkraft unterrichtet den/die Schüler/in im Fach „Gitarre“. Der Unterricht wird erteilt als Einzelunterricht und/ oder Gruppenunterricht zu _____ Schüler/inne/n*, wöchentlich 1 mal in Unterrichtseinheiten zu 60 Minuten.
2. Der Unterricht beginnt am ____________; die ersten 3 tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit.
3. Der Unterricht findet in den Räumen in der Acoustic Guitar Academy, Alter Markt 13, 42897 Remscheid, statt.
4. Das Unterrichtshonorar wird als Jahreshonorar berechnet und ist in 12 gleichen Teilen in Höhe von ___125,- Euro monatlich, jeweils am 1. eines Monats fällig und bis zu diesem Zeitpunkt auf folgendes Konto zu überweisen:
______________________________ Inhaber/in
____________________________________________ Kontonummer
_________________________________________ bei (Geldinstitut)
__________________________________________ Bankleitzahl
5. Die umseitig abgedruckten Allgemeinen Unterrichtsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Remscheid, den_________________________________________ ___ Ort, Datum
_______________________________________________________ Unterschrift der Lehrkraft
_______________________________________________________ Ort, Datum
_______________________________________________________Schüler/in bzw. gesetzliche/r Vertreter/in des/ der Schüler/in im eigenen Namen
Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB) 1. Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit Ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
2. Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.
Es gelten die Schulferien des Landes NRW. Gelten für den Wohnsitz der Schülerin / des Schülers und den Wohnsitz der Lehrkraft unterschiedliche Ferienregelungen für allgemeinbildende Schulen, so sind letztere maßgeblich.
3. Unterrichtsausfall bei Krankheit
Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht die Lehrkraft zu vertreten hat, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Der Schüler / die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung des/der Schüler/in oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen.
Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nach- bzw. vorgegeben.
4. Probezeit
Lehrkraft und Schüler/in haben während der Probezeit ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist.
5. Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
6. Kündigung
Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum 31. März und 31. September zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich.
Bei Anhebung des Honorars ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen gegeben.
7. Besondere Vereinbarungen. KEINE
© ver.di-Fachgruppe Musik, Stand September 2002